Fortschrittsbericht 2008 und Nachhaltigkeit
Fortschrittsbericht 2008 "Für ein nachhaltiges Deutschland"
Im Oktober 2008 ist der Fortschrittsbericht 2008 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung erschienen.
Einige Kernthesen zitiere ich nachfolgend. Wenn die Bundesregierung das tun würde, was in dieser wunderbaren Absichtserklärung steht, könnten wir in Deutschland große Schritte vorangehen, um den Energiewandel zügig umzusetzen.
Durch die Finanzkrise bietet sich endlich die Chance, neben den rein geldwirtschaftlich orientierten Finanzmarktphantasien endlich der Nachhaltigkeit und der nachhaltigen Marktwirtschaft den Stellenwert zu geben, der erforderlich ist, um den im Fortschrittsbericht 2008 definierten Zielen gerecht zu werden.
Viel Freude beim Lesen wünscht Dietmar Helmer, 21.11.2008
Leitprinzip Nachhaltigkeit
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
52. Food Business Weltgipfel, 18. Juni 2008 (aus dem Fortschrittsbericht, Seite 11)
Eine in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht nachhaltige Entwicklung unseres Landes und der Welt ist das Ziel der in globaler Perspektive langfristig und generationenübergreifend ausgerichteten Politik der Bundesregierung. Aber nicht nur die Politik, auch Wirtschaft, Gesellschaft und jeder Einzelne sind gefordert, sich für dieses Ziel einzusetzen. Deshalb ist Nachhaltigkeit auch ein dynamischer, gesamtgesellschaftlicher Reformprozess.
Globale Herausforderung Nachhaltigkeit
Die Bundesregierung bekennt sich zur Übernahme globaler Verantwortung (Kapitel D.VI.) als unabdingbare Voraussetzung für eine weltweite nachhaltige Entwicklung. Die Bekämpfung der Armut und der Zerstörung natürlicher Lebensgrundlagen sind wichtige Herausforderung auf dem Weg dorthin. Grundlagen für das deutsche Engagement sind die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen und die daraus abgeleiteten Millenniums-Entwicklungsziele (MDG), die Beschlüsse des Erdgipfels von Rio 1992 und der Aktionsplan des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung 2002 in Johannesburg.
Fazit
Nachhaltigkeit ist eine Daueraufgabe und benötigt einen langen Atem. Erforderlich ist eine umfassende und konsequente Berücksichtigung von Nachhaltigkeit als Leitprinzip in der deutschen Politik. Nachhaltigkeit prägt alle Politikfelder. Technologischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Fortschritt muss sich am Prinzip der Nachhaltigkeit messen lassen. Wenn Nachhaltigkeit als Herausforderung wirklich angenommen und im Alltag aller Akteure umgesetzt wird, kann sie zum Motor für Erneuerung werden. In diesem Sinn ist die Nachhaltigkeitsstrategie eine Zukunftsstrategie für das 21. Jahrhundert. (aus dem Fortschrittsbericht, Seite 17)
Nachhaltigkeitsmanagement
I. Bedeutung, Grundlage und Reichweite von Nachhaltigkeit als Steuerungsinstrument (Seite 206, 207)
1. Nachhaltige Entwicklung (Nachhaltigkeit) ist Leitprinzip der Politik der Bundesregierung. Als Ziel und Maßstab des Regierungshandelns auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ist es bei Maßnahmen in sämtlichen Politikfeldern zu beachten.
2. Nachhaltigkeit zielt auf die Erreichung von Generationengerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt, Lebensqualität und Wahrnehmung internationaler Verantwortung. In diesem Sinne sind wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und soziale Verantwortung so zusammenzuführen, dass Entwicklungen dauerhaft tragfähig sind.
3. Nationale Nachhaltigkeitsstrategie ist die Strategie von 2002 in der durch die nachfolgenden Berichte, insbesondere durch den Fortschrittsbericht 2008, weiterentwickelten Form. Sie beschreibt einen längerfristigen Prozess der Politikentwicklung und bietet hierfür Orientierung.
4. Die federführende Zuständigkeit für nachhaltige Entwicklung auf nationaler Ebene liegt beim Bundeskanzleramt, um die Bedeutung für alle Politikbereiche zu betonen und eine ressortübergreifende Steuerung sicherzustellen.
5. Die Verwirklichung von Nachhaltigkeit ist entscheidend auf ein Zusammenspiel aller relevanter Akteure angewiesen. Weitere Akteure der Nachhaltigkeit sind:
a) Internationale Ebene
Deutschland setzt sich im Rahmen der Vereinten Nationen (insbesondere im Rahmen der Kommission für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen – CSD) und bilateral für Fortschritte bei Nachhaltigkeit ein.
b) Europäische Ebene
Der Bund
– setzt sich für eine Stärkung von Nachhaltigkeit auf europäischer Ebene, insbesondere der europäisch Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Verknüpfung zwischen ihr und nationalen Strategien ein,
– arbeitet eng mit anderen europäischen Ländern in Fragen der nachhaltigen Entwicklung zusammen.
c) Länder und Kommunen
Zwischen Bund und Ländern findet ein regelmäßiger Austausch zu Nachhaltigkeit im Rahmen der geeigneten Gremien mit dem Ziel statt, Aktivitäten und Ziele besser aufeinander abzustimmen. Einbezogen werden auch die kommunalen Spitzenverbände.
d) Zivilgesellschaft (Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gewerkschaften, Wissenschaft, Kirchen und Verbände)
Die Akteure der Zivilgesellschaft sind in vielfältiger Weise bei der Verwirklichung von Nachhaltigkeit gefordert. So tragen zum Beispiel Unternehmen für ihre Produktion und ihre Produkte die Verantwortung. Die Information der Verbraucher auch über gesundheits- und umweltrelevante Eigenschaften der Produkte sowie über nachhaltige Produktionsweisen ist Teil dieser Verantwortung. Verbraucher leisten individuelle Beiträge durch die Auswahl des Produkts und dessen sozial und ökologisch verträgliche sowie ökonomisch sinnvolle Nutzung.
Managementregeln der Nachhaltigkeit
aus dem FORTSCHRITTSBERICHT 2008 – FÜR EIN NACHHALTIGES DEUTSCHLAND, Seite 207 und 208
– Grundregel –
(1) Jede Generation muss ihre Aufgaben selbst lösen und darf sie nicht den kommenden Generationen auf bürden. Zugleich muss sie Vorsorge für absehbare zukünftige Belastungen treffen.
– Regeln der Nachhaltigkeit für einzelne Handlungsbereiche –
(2) Erneuerbare Naturgüter (wie z. B. Wald oder Fischbestände) dürfen auf Dauer nur im Rahmen ihrer Fähigkeit zur Regeneration genutzt werden. Nicht erneuerbare Naturgüter (wie z. B. mineralische Rohstoffe oder fossile Energieträger) dürfen auf Dauer nur in dem Umfang genutzt werden, wie ihre Funktionen durch andere Materialien oder durch andere Energieträger ersetzt werden können.
(3) Die Freisetzung von Stoffen darf auf Dauer nicht größer sein als die Anpassungsfähigkeit der natürlichen Systeme – z. B. des Klimas, der Wälder und der Ozeane.
(4) Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit sind zu vermeiden.
(5) Der durch technische Entwicklungen und den internationalen Wettbewerb ausgelöste Strukturwandel soll wirtschaftlich erfolgreich sowie ökologisch und sozial verträglich gestaltet werden. Zu diesem Zweck sind die Politikfelder so zu integrieren, dass wirtschaftliches Wachstum, hohe Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz Hand in Hand gehen.
(6) Energie- und Ressourcenverbrauch sowie die Verkehrsleistung müssen vom Wirtschaftswachstum entkoppelt werden. Zugleich ist anzustreben, dass der wachstumsbedingte Anstieg der Nachfrage nach Energie, Ressourcen und Verkehrsleistungen durch Effizienzgewinne mehr als kompensiert wird. Dabei spielt die Schaffung von Wissen durch Forschung und Entwicklung sowie die Weitergabe des Wissens durch spezifische Bildungsmaßnahmen eine entscheidende Rolle.
(7) Die öffentlichen Haushalte sind der Generationengerechtigkeit verpflichtet. Dies verlangt die Aufstellung ausgeglichener Haushalte durch Bund, Länder und Kommunen. In einem weiteren Schritt ist der Schuldenstand kontinuierlich abzubauen.
(8) Eine nachhaltige Landwirtschaft muss nicht nur produktiv und wettbewerbsfähig, sondern gleichzeitig umweltverträglich sein sowie die Anforderungen an eine artgemäße Nutztierhaltung und den vorsorgenden, insbesondere gesundheitlichen Verbraucherschutz beachten.
(9) Um den sozialen Zusammenhalt zu stärken, sollen
– Armut und sozialer Ausgrenzung soweit wie möglich vorgebeugt werden,
– allen Bevölkerungsschichten Chancen eröffnet werden, sich an der wirtschaftlichen Entwicklung zu beteiligen,
– notwendige Anpassungen an den demografischen Wandel frühzeitig in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erfolgen,
– alle am gesellschaftlichen und politischen Leben teilhaben.
(10) Die internationalen Rahmenbedingungen sind gemeinsam so zu gestalten, dass die Menschen in allen Ländern ein menschenwürdiges Leben nach ihren eigenen Vorstellungen und im Einklang mit ihrer regionalen Umwelt führen und an den wirtschaftlichen Entwicklungen teilhaben können. Umwelt und Entwicklung bilden eine Einheit. Nachhaltiges globales Handeln orientiert sich an den Millenniums-Entwicklungszielen der Vereinten Nationen. In einem integrierten Ansatz ist die Bekämpfung von Armut und Hunger mit
– der Achtung der Menschenrechte,
– wirtschaftlicher Entwicklung,
– dem Schutz der Umwelt sowie
– verantwortungsvollem Regierungshandeln
zu verknüpfen.
Fortschrittsbericht 2012 "Nationale Nachhaltigkeitsstrategie"
Fortschrittsbericht 2016 "Globale Nachhaltigkeitsziele – nationale Verantwortung"